BMF-Schreiben vom 21.01.2014 - Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2015

BMF: Az. IV D 4 - S 3104/09/10001 DOK 2014/1046457

 

Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2014 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 2. Oktober 2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Oktober 2012 - IV D 4 - S 3104/09/10001, DOK 2012/0980556 (BStBl I Seite 950) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden.