Grunderwerbsteuer: Befreiung bei Übertragung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks auf den Abkömmling eines Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
FM Saarland, Erl. v. 10.7.2017 – S 4505-2#002-2017/86640
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder bitte ich, zu der Frage, ob die Übertragung eines Grundstücks im Rahmen einer Erbauseinandersetzung unter mehreren Geschwistern als Miterben auf den Abkömmling nur eines Miterben nach § 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist, folgende Auffassung zu vertreten:
§ 3 Nummer 3 S. 1 GrEStG nimmt den Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses von der Besteuerung aus. Im Wege der Auslegung und einer Zusammenschau der Befreiungsvorschriften des § 3 GrEStG muss dies auch gelten, wenn das Grundstück nicht auf einen Miterben, sondern auf dessen Abkömmling übertragen wird. Denn die Grundstücksübertragung von der Erbengemeinschaft auf den Abkömmling eines Miterben stellt einen abgekürzten Übertragungsweg dar. Die zivilrechtlich nicht verwirklichten Zwischenerwerbe wären nach § 3 Nummer 3 S. 1 GrEStG (Übertragung von der Erbengemeinschaft auf den Miterben) und nach § 3 Nummer 2 S. 1 bzw. Nummer 6 S. 1 GrEStG (unentgeltlich bzw. entgeltliche Übertragung vom Miterben auf seinen Abkömmling) steuerfrei.
Der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Verwandten eines Miterben in gerader Linie zur Teilung des Nachlasses ist deshalb nach § 3 Nummer 3 S. 1 GrEStG iVm § 3 Nummer 2 S. 1 bzw. Nummer 6 S. 1 GrEStG als steuerfrei anzusehen.